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Anfrage: Obligatorische Sprachförderung an Berufsschulen

Geschäftsnummer:

23.3694

Eingereicht von:

Munz Martina

Einreichungsdatum:

14.06.2023

Stand der Beratung:

Zuständigkeit:

Departement für Wirtschaft, Bildung und Forschung

Schlagwörter:

Bundesrat; Einbezogen; Ausbildungen; Weiterführende; Anschluss; Sekundarstufe; Sprachniveau; Mindesten; Lernenden; Kann; Berufe; Beauftragt; Lehrpläne; Verbindlich; Landessprache; Zusätzlichen; Fremdsprache; Förderung; Erstellen; Bericht; Verlieren

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Eingereichter Text

Der Bundesrat wird beauftragt einen Bericht zu erstellen, wie die Förderung einer Fremdsprache, bzw. einer zusätzlichen Landessprache verbindlich in die Lehrpläne aller Berufe einbezogen werden kann, so dass die Lernenden mindesten das Sprachniveau der Sekundarstufe I behalten und den Anschluss an weiterführende Ausbildungen nicht verlieren.

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Begründung

Die Bedeutung einer hohen Sprachkompetenz ist unumstritten. Deshalb wird mit grossem Aufwand in der obligatorischen Schulzeit eine zusätzliche Landes- sowie meist eine Fremdsprache gelehrt. Oft erfährt diese intensive Förderung mit dem Eintritt in die Berufsausbildung ein jähes Ende. Rund zwei Drittel der Jugendlichen wechseln nach der obligatorischen Schulzeit in eine Berufslehre. Die Sprachförderung wird längst nicht in allen Berufen weitergeführt. Die Lehrpläne vieler gewerblicher und technischer Berufe verzichten sogar vollständig auf den Unterricht einer Fremd- oder zusätzlichen Landessprache. Die Jugendlichen verlieren damit die Sprachkompetenz, die sie in der obligatorischen Schulzeit erworben haben.

Das schweizerische Bildungswesen ist stolz auf die hohe Durchlässigkeit. Doch den Berufslernenden wird der Anschluss an eine Berufsmaturitätsschule erschwert oder gar verunmöglicht, wenn die Sprachförderung wegfällt. Die Berufsmaturität BM II setzt entsprechende Landes- und/oder Fremdsprachenkenntnisse voraus. An der Aufnahmeprüfung werden diese Kompetenzen in der Regel geprüft. Nach drei Jahren und mehr ohne Unterricht in den Prüfungsfächern, werden Berufslernende abgeschreckt, diese Aufnahmeprüfung zu absolvieren. Damit sind Lernende ohne obligatorischen Sprachunterricht in der Berufsschule für weiterführende Ausbildungen benachteiligt. Es besteht eine Ungleichheit zu Berufen, die in ihren Lehrplänen alle Kompetenzen schulen, die als Aufnahmebedingung für die BM II vorausgesetzt werden.

Mit dem Postulat soll aufgezeigt werden, in welchen Berufen Nachholbedarf besteht und wie dieser Sprachunterricht beispielsweise durch Sprachaufenthalte gefördert werden kann.

Weitere Informationen


Mehr Informationen können Sie von der Webseite www.parlament.ch entnehmen.
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